DKV

Heilpraktiker Zusatzversicherung

Die DKV (Deutsche Krankenversicherung) bietet mit dem DKV KombiMed KABN eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen und Alternativmedizin an. Neben Osteopathie kommt der Tarif auch für Leistungen weiterer beliebter Naturheilverfahren auf. Hierzu zählen beispielsweise Chiropraktik, Homöopathie, Akupunktur sowie die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM).

DKV Heilpraktiker Versicherung

Mit dem Tarif DKV KombiMed KABN sichern sich gesetzlich Versicherte nicht nur die Kostenübernahme von Heilpraktikerbehandlungen und Leistungen von Ärzten für Naturheilverfahren. Der Tarif der Deutschen Krankenversicherung AG erstattet auch Kosten für Seh- und Hörhilfen, LASIK Augenlaser-Operationen sowie für Vorsorgeleistungen und Impfungen. Darüber hinaus bietet der Tarif Versicherten auch einen attraktiven Auslandsreiseschutz.

Homöopathische pflanzliche Öle
Osteopathie-Behandlung bei Nackenschmerzen

DKV Kombimed KABN

Die Heilpraktiker Zusatzversicherung DKV KombiMed KABN bietet Versicherten ein attraktives Angebot, dass wir nun genauer beleuchten. Der Tarif richtet sich an gesetzlich Versicherte, die sich eine ergänzende Absicherung für Naturheilverfahren und Heilpraktikerleistungen wünschen. Neben Leistungen für Alternativmedizin, sind auch entsprechende Heil- und Verbandsmittel inbegriffen. 

Der Tarif leistet für 80% des Rechnungsbetrags bis zu einem Höchstsatz von 600 Euro pro Kalenderjahr. Dies bedeutet, dass Versicherte Gesamtrechnungen in Höhe von maximal 750 Euro pro Kalenderjahr anerkannt bekommen. 

Erstattet wird übrigens für alle im Hufelandverzeichnis gelisteten Naturheilverfahren bis zu den Höchstsätzen der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) und bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (Gebührenverzeichnis für Ärzte).

Patientengespräch

DKV Kombimed KABN

DKV Deutsche Krankenversicherung AG

DKV KombiMed KABN

600 Euro für Heilpraktiker und Naturheilverfahren

  • 80% für Heilpraktiker und Osteopathie
  • 80% für Naturheilkunde durch Ärzte
  • 300 Euro für Sehhilfen, 1.200 für LASIK
  • 100% für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen
  • 100% Hörgeräte, Hilfsmittel, Auslandsreiseschutz

Ambulante Leistungen inbegriffen

DKV KombiMed KABN leistet nicht nur für Heilpraktikerleistungen oder für den Besuch beim Arzt für Naturheilverfahren. Der Tarif kommt darüber hinaus für eine Reihe an ambulanten Zusatzleistungen auf.

So können Versicherte alle 24 Monate 300 Euro für Sehhilfen und Brillen in Anspruch nehmen. Für Hörhilfen ist pro Kalenderjahr sogar bis zu 600 Euro Erstattung möglich. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen werden pro Kalenderjahr ebenfalls bis zur Höhe von 600 Euro bezuschusst.

Einzig für Interessierte von kostspieligen Augenlaseroperationen (LASIK) ist eine Erstattungshöhe mit 1.200 Euro alle 60 Monate nicht ganz so attraktiv. 

Positiv zu vermerken: der Tarif leistet auch zu 100 Prozent bei Auslandsreisen, also wenn ambulante oder stationäre Behandlungen oder gar eine Krankenrücktransport notwendig wird.

Junge mit seiner ersten Brille

Tipp für den Neuabschluss

Das Kalenderjahr endet bei der DKV unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres. Es kann sich finanziell also lohnen, diese Versicherung gegen Jahresende abzuschließen. Nach nur wenigen Monaten hat der Versicherte Anspruch, auf den höheren Erstattungsumfang des zweiten Versicherungsjahres - und spart somit bares Geld. Allerdings müssen Sie anfangs mit einer Wartezeit von drei Monaten planen, bevor Sie erste Rechnungen geltend machen können.

Beitragsentwicklung und Annahmerichtlinien

Vor Versicherungsabschluss sollten Sie wissen, dass der Tarif keine Alterrückstellungen bildet. Die Beitragshöhe wird mit zunehmendem Alter schrittweise nach oben angepasst. 

Für einen erfolgreichen Versicherungsabschluss müssen Sie einige Gesundheitsfragen korrekt beantworten. Es gibt Gesundheitsfragen, die zu einem Versicherungsausschluss führen. Dazu zählt u.a. ob psychotherapeutische Hilfe in den letzten fünf Jahren vor Versicherungsabschluss beansprucht worden ist.

Ebenfalls gibt es Gesundheitsfragen, die zu einem Risikozuschlag führen können. Hierzu zählen u.a. Gelenkserkrankungen, Wirbelsäulenleiden, Allergien oder Schilddrüsenerkrankungen. Positiv zu vermerken ist, dass es keine Gesundheitsfragen gibt, die zu einem Leistungsaussschluss führen können. 

Erstattungshöhen und Leistungsbeschränkungen

Neuversicherte müssen mit folgenden Beschränkungen für Heilpraktikerleistungen in den ersten Jahren planen: Im ersten Kalenderjahr wird maximal 100 Euro erstattet, im zweiten maximal 200 Euro und im dritten Kalenderjahr maximal 300 Euro. Ab dem vierten Versicherungsjahr entfällt die Leistungsbeschränkung. Dann gilt ein maximaler Erstattungsbetrag in Höhe von 600 Euro innerhalb von 12 Monaten. 

Darüber hinaus gibt es für LASIK Augenoperationen zunächst folgende Begrenzungen: In ersten 12 Monaten wird 200 Euro erstattet, im 13.-24. Monat sind es maximal 400 Euro und zwischen dem 25. und 36. Monat der Versicherungszugehörigkeit erstattet die DKV 600 Euro für eine Augen-OP. Erst ab dem 4. Jahr entfällt die Leistungsbegrenzung und Ihnen stehen alle 60 Monate 1.200 € zur Verfügung.

Augenuntersuchung

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Tel: 0800-3746444
E-Mail: service@dkv.com