Münchener Verein

Heilpraktiker Zusatzversicherung

Das Angebot und die Nachfrage nach alternativen Heilverfahren wird in Deutschland immer vielfältiger. Viele gesetzlich Versicherte wünschen sich eine höhere Flexibilität hinsichtlich der Inanspruchnahme alternativmedizinischer Angebote. Die Münchener Verein Versicherungsgruppe hat auf die gesteigerte Nachfrage mit zwei interessanten Heilpraktiker Zusatzversicherung Tarifen reagiert.

Münchener Verein Heilpraktiker Zusatzversicherung

Der Münchener Verein bietet im Bereich der ambulanten Zusatzversicherungen ein individuell kombinierbares Baukastenprinzip an. Nachfolgend stellen wir Ihnen diese Tarifmodelle und deren Kombinationsmöglichkeiten für den Bereich der Heilpraktikerversicherungen im Detail vor. 

Naturheilkunde homöopathische Tropfen
Heilpraktikerin

Heilpraktiker Zusatzversicherung mit breitem Leistungskatalog

Mit den Heilpraktiker Zusatzversicherung Tarifen 177 und 178 bietet der Münchener Verein zwei interessante „Naturmedizin“-Tarife an. Bei beiden Tarifmodellen werden 85 Prozent des jeweilig eingereichten Rechnungsbetrags erstattet. Der Münchner Verein akzeptiert Rechnungen von einer breiten Palette an alternativmedizinischen Angeboten von Heilpraktikern oder Ärzten für Naturheilverfahren. 

Beide Tarife decken einen Großteil aller Naturheilverfahren sowohl aus dem GebüH als auch dem Hufelandverzeichnis ab. Dazu zählt Akupunktur, Ausleitende Verfahren (Blutegelbehandlung, Schröpfen, Cantharidenpflaster o.ä.), Chiropraktik, Homoöpathie, Hydrotherapie, Magnetfeldtherapie, Osteopathie sowie Thermotherapie und Ultraschalltherapie. 

Die Tarife leisten darüber hinaus für Heilpraktiker Psychotherapie. Nicht erstattungsfähig sind Behandlungen und Heilmittel der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) sowie die zugehörige Bewegungsübung Qigong.

Therapeut behandelt den Nacken
Akupunktur an der Schulter

Münchener Verein Tarif 177 Heilpraktiker

Ein deutlicher Unterschied zwischen dem Heilpraktiker Zusatzversicherung Tarif 177 und 178 zeichnet sich hinsichtlich der Höhe der Kostenerstattung für Heilpraktiker Leistungen und zugehörige Heilmittel ab. So erstattet das Tarifmodell Münchener Verein 177 Heilpraktiker pro Kalenderjahr bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 500 Euro. Diese Zusatzversicherung eignet sich daher eher für Personen, die nur gelegentlich eine Heilpraktikerleistung in Anspruch nehmen möchten.

Übrigens gehört diese Zusatzversicherung zu den leicht abschließbarsten Heilpraktiker Tarifen.

Münchener Verein

Münchener Verein Tarif 177 Heilpraktiker

500 Euro für Heilpraktiker und Naturheilverfahren

  • 85% Heilpraktiker
  • 85% Naturheilkunde durch Ärzte
  • 85% Osteopathische Behandlung
  • 85% Ultraschalltherapie
  • Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenverzeichnisse

Stiftung Warentest: befriedigend (Note 2.9)

 

Münchener Verein Tarif 178 Heilpraktiker

Im Vergleich dazu ist der Tarif Münchener Verein 178 Heilpraktiker eher im Premiumbereich angesiedelt. Er erstattet pro Kalenderjahr einen maximalen Rechnungsbetrag in Höhe von 1.000 Euro und zählt damit zu unseren Testsiegern für Tarife mit den höchsten Leistungen. Der Tarif ist vor allem für Versicherte gedacht, für die eine regelmäßige Behandlung beim Osteopathen, Heilpraktiker oder Homöopathen ihres Vertrauens besonders wichtig ist. 

Der Münchener Verein leistet bei beiden Tarifen entsprechend des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), des Hufelandverzeichnisses sowie des Gebührenverzeichnisses für Ärzte (GOÄ). Die Abrechnung erfolgt jeweils bis zu den Höchstsätzen dieser Leistungsverzeichnisse. 

Münchener Verein

Münchener Verein Tarif 178 Heilpraktiker

1.000 Euro für Heilpraktiker und Naturheilverfahren

  • 85% für Heilpraktiker
  • 85% für Naturheilkunde durch Ärzte
  • 85% für Osteopathische Behandlung
  • 85% für Homöopathie und Ultraschalltherapie
  • Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenverzeichnise

Stiftung Warentest: gut (Note 2.4)

Summenbegrenzungen und Wartezeit

Beide Tarife leisten unmittelbar nach Versicherungsabschluss ohne Wartezeiten. Allerdings sollten sich Versicherte vor Versicherungsabschluss über die Leistungsbeschränkungen in den ersten zwei Versicherungsjahren bewusst sein. 

Die Summenbegrenzung des Heilpraktiker Zusatztarifs 177 beläuft sich auf 120 Euro im ersten Kalenderjahr und 240 Euro im zweiten Kalenderjahr. Ab dem dritten Kalenderjahr hat der Versicherte das Anrecht, die volle Erstattungshöhe von 500 Euro im Jahr auszuschöpfen. 

Beim Premium Heilpraktiker Zusatztarif 178 ist die Summenbegrenzung im ersten Kalenderjahr 240 Euro, im zweiten Kalenderjahr liegt der maximale Erstattungsbetrag bei 480 Euro. Auch hier entfällt ab dem dritten Jahr der Versicherungszugehörigkeit die Summenbegrenzung. Versicherten steht anschließend der maximale Erstattungsbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. 

Euro Banknoten
Steigende Erstattungshöhen

Unser Tipp: Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr

Das Versicherungsjahr entspricht beim Münchener Verein dem Kalenderjahr, d.h. es endet unabhängig vom Versicherungsbeginn am 31.12. Bei zeitlich geschicktem Versicherungsabschluss - zum Beispiel im letzten Quartal des Jahres - haben Sie innerhalb weniger Monate schon Anspruch auf den höheren Leistungsumfang des zweiten Versicherungsjahres. So sparen Sie bares Geld und haben mehr von Ihrer Zusatzversicherung.

Naturmedizin kombinierbar mit Seh- und Hörhilfen

Der Münchener Verein bietet mit den Heilpraktiker Tarifen 177 und 178 zwei reine Zusatztarife für Naturmedizin an. Versicherte erhalten keinerlei unerwünschte Zusatzleistungen wie beispielsweise Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen oder Auslandsreiseschutz. 

Sollten Sie als Anhänger der Naturmedizin an weiteren Versicherungsleistungen interessiert sein, sind diese beim Münchener Verein über ein Bausteinsystem problemlos mit einer Heilpraktiker Zusatzversicherung kombinierbar. Sind Sie beispielsweise Brillenträger, kann sich für Sie die Kombinationsmöglichkeit Tarif 177 + Sehhilfen oder Tarif 178 + Sehhilfen lohnen. Neben der 100 prozentigen Erstattungen für Brille und Sehhilfen sowie für LASEK Augen Laser Operationen leistet der zusätzliche Baustein auch 100 Prozent für Hörhilfen. 

Auch bei diesen Tarifkombinationen sollten Sie auf die Summenbegrenzungen achten. Bei einer kostenintensiven LASEK Augenlaser Operation beläuft sich der maximale Erstattungsbetrag auf 1.600 Euro - allerdings nur alle fünf Kalenderjahre. Für Sehhilfen kommt die Versicherung alle zwei Jahre für Rechnungen in Höhe von maximal 400 Euro auf. Hörhilfen sind alle zwei Kalenderjahr bis maximal 800 Euro abgedeckt.

Münchener Verein

Münchener Verein Tarif 177 Heilpraktiker + Sehhilfen

500 Euro für Heilpraktiker und Naturheilverfahren

  • 85% für Heilpraktiker
  • 85% für Naturheilkunde durch Ärzte
  • 85% für Osteopathische Behandlung
  • 100% bis 400 EUR für Sehhilfen
  • 100% bis 1.600 Euro für Augenoperationen

Stiftung Warentest: befriedigend (Note 2.9)

Münchener Verein

Münchener Verein Tarif 178 Heilpraktiker + Sehhilfen

1.000 Euro für Heilpraktiker und Naturheilverfahren

  • 85% für Heilpraktiker
  • 85% für Naturheilkunde durch Ärzte
  • 85% für Osteopathische Behandlung
  • 100% bis 400 EUR für Sehhilfen
  • 100% bis 1.600 Euro für Augenoperationen

Stiftung Warentest: gut (Note 2.4)

Ein Versicherungsabschluss kann bei allen Heilpraktiker Zusatzversicherung Tarifen des Münchener Verein mit einfachen Gesundheitsfragen zustande kommen. Es gibt keinerlei Gesundheitsfragen, die zu einem Risikozuschlag oder Leistungsausschluss führen.

Der reine Brillen- und Hilfsmittel-Tarif des Münchener Verein

Frau mit Brille und Laptop

Der Fokus des Tarifs Münchener Verein Tarif 173 für Sehhilfen & Hilfsmittel liegt auf Leistungen für Brillen und Sehhilfen sowie für Hörhilfen und weiteren Hilfsmitteln. Darüber hinaus erhalten Sie sehr hohe Leistungen für Augen Laser Operationen.

Im Detail erhalten Versicherte alle zwei Jahre maximal 400 Euro Erstattung für Brillen und Kontaktlinsen sowie für Sonnenbrillen mit Sehstärke. Der Vorteil: eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig.

Für Augen Laser Operationen wie beispielsweise LASIK oder LASEK - zur Behebung der Fehlsichtigkeit - werden insgesamt 1.600 Euro für beide Augen (800 Euro pro Auge) zur Verfügung gestellt. Versicherte können auf diese Leistung alle 5 Versicherungsjahre zurückgreifen.

Der Tarif kommt darüber hinaus für Hörgeräte und für weitere Hilfsmittel auf. Münchener Verein Tarif 173 für Sehhilfen & Hilfsmittel erstattet maximal 800 Euro alle zwei Kalenderjahre für von Ärzten verordnete Hilfsmittel. Beispiele für Hilfsmittel sind Hörgeräte, Schlafapnoegeräte, Krankenfahrstühle, Insulinpumpen oder auch Perücken. Voraussetzung ist, dass die gesetzliche Krankenkasse (GKV) eine Vorleistung erbringt.

Die Erstattungsleistung beläuft sich auf jeweils 100 Prozent pro eingereichter Rechnung bis zur maximal zur Verfügung stehenden Erstattungshöhe.

Wichtig: zu beachten sind die Leistungsbegrenzungen in den ersten beiden Versicherungsjahren. Ab dem 3. Jahr entfallen diese vollständig und die maximale Erstattungsleistung steht Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung.

Das Leistungspaket des Tarifs Münchener Verein Tarif 173 für Sehhilfen & Hilfsmittel im Überblick: 

Münchener Verein

Münchener Verein Tarif 173 für Sehhilfen & Hilfsmittel

400 Euro für Brillen und 1.600 Euro für LASIK/LASEK

  • 100% bis für Brillen und Kontaktlinsen
  • 400 Euro für Brillen & Sehhilfen in 2 Jahren
  • 100% für Sonnenbrillen mit Sehstärke
  • 1.600 Euro für Augenoperationen (LASIK, LASEK)
  • 100% bis 800 Euro für Hilfsmittel in 2 Jahren

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