Heilpraktiker Zusatzversicherung mit Impfschutz

Reisen Sie gerne und viel? Gerne auch mal ins außereuropäische Ausland? Vermutlich sind Sie schon vertraut damit, sich über notwendige Schutzimpfungen und deren Kosten zu informieren.

Die gesetzliche Krankenkassen kommen aber nicht immer für alle gewünschten Impfkosten auf. Eine Heilpraktiker Zusatzversicherung kann in diesen Fällen sehr nützlich sein, um weitere Leistungen für sich in Anspruch zu nehmen.

Neben den klassischen Behandlungen für alternative Heilmethoden und Naturheilverfahren, übernehmen Heilpraktiker Zusatzversicherungen auch die Kosten für bestimmte medizinische Schutzimpfungen sowie für weitere Vorsorge-Schutzimpfungen. Nachfolgend erfahren Sie mehr über diese Leistungen.

Impfung bei jungem Mädchen

KOSTENÜBERNAHME IMPFUNGEN

Gesetzlich Versicherte haben über die Krankenkassen einen gesetzlichen Anspruch auf Schutzimpfungen. Die Versorgung mit Schutzimpfungen gehört laut deutschem Gesetz zu den Pflichtleistungen der GKV. Grundlage hierfür bildet die Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 SGB V. Diese Richtlinie regelt die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen von Versicherten auf Schutzimpfungen.

Die gesetzlichen Krankenkassen richten sich nach dem Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO). Sie übernehmen die Kosten für sämtliche Impfungen, die von der STIKO empfohlen werden. Die Experten der STIKO legen alle Standardimpfungen fest, für die die gesetzlichen Krankenkassen gemäß deren Vorgaben aufkommen müssen. 

Ziel des unabhängigen Gremiums ist es, die Empfehlungen an neue Impf­stoff­ent­wick­lungen und Er­kennt­nissen aus der For­schung optimal an­pas­sen zu können. Wenn also Impfungen nach Empfehlung durch die STIKO in den gesetzlichen Leistungskatalog übernommen werden, müssen Sie als gesetzlich Versicherte nichts dafür bezahlen.

Empfehlungen der Ständigen Impfkommission

Abgesehen von der Grundimmunisierung von Säuglingen und Kleinkindern (u.a. Masern, Mumps, Keuchhusten, Polio, Röteln, Tetanus) empfiehlt das Robert Koch Institut auch bestimmte Auffrisch-Impfungen für Erwachsene (u.a. Diphtherie, Polio oder Tetanus). Zu manchen Impfungen rät die STIKO nur für Angehörige bestimmter Risikogruppen wie alte Menschen oder chronisch kranke Personen (z.B. Grippeschutzimpfung für über 60-jährige). Darüber hinaus gibt es Schutzimpfungen, die nur in speziellen Risikogebieten übernommen werden und Impfungen für Schwangere (u.a. Röteln).

Seniorin nach der Auffrischimpfung

Eine Heilpraktiker Zusatzversicherung kommt im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung für die Kosten vieler alternativer Therapien auf. Die Versicherer bieten die Kostenübernahme für eine Behandlung beim Heilpraktiker oder bei Ärzten für Naturheilverfahren. Diese rechnen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Ohne Zusatzversicherungen müssen diese privat bezahlt werden.

Was die wenigsten wissen: Darüber hinaus bieten die Versicherer weitere Zusatzleistungen wie etwa eine Kostenerstattung für Seh- und Hörhilfen, für spezielle Vorsorgeuntersuchungen sowie für zahlreiche Impfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. 

HEILPRAKTIKERVERSICHERUNG IMPFSCHUTZ

Eine Heilpraktiker Zusatzversicherung mit Impfschutz leistet immer dann, wenn der Grundschutz der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausreicht. Das gilt nicht nur für sogenannte Reiseschutzimpfungen, sondern auch für Vorsorge-Schutzimpfungen wie der Schutz vor FSME (ausgelöst durch Zeckenbisse) oder Gebärmutterhalskrebs (verursacht durch den HPV Virus). Der Grippeschutz für unter 60-Jährige zählt ebenso dazu. 

Wichtig: Beachten Sie die Wartezeit nach einem Neuabschluss einer Heilpraktiker Versicherung, damit Sie die Behandlung einreichen können.

Großmutter mit Enkelin beim Impfen

HEILPRAKTIKER TARIFE FÜR MEDIZINISCHE SCHUTZIMPFUNGEN VERGLEICHEN

Viele Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen schützen vor gefährlichen Erkrankungen, die schlimme oder gar tödliche Folgen haben können. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur die Kosten der Schutzimpfungen, die von der der STIKO empfohlen werden. Der Schutz Ihrer Gesundheit ist das A und O, aber ein spezieller Impfstoff kann durchaus teuer sein. Noch dazu reicht für eine Grundimmunisierung oftmals eine Einzeldosis nicht aus. Mit einer Heilpraktiker Zusatzversicherung können Sie sich diese Kostenübernahme sichern.

Heilpraktikerversicherung ist nicht gleich Heilpraktikerversicherung. Die Tarife der Versicherer sind auf die unterschiedlichen Ansprüche und Lebensgewohnheiten der Versicherten abgestimmt. Die Leistungen der Zusatzversicherungen können daher sehr unterschiedlich ausfallen. Zudem sollten Versicherte rechtzeitig vorsorgen, denn die übliche Wartezeit für die erstmalige Inanspruchnahme der Leistungen beträgt 3 Monate.

Sie sind auf der Suche nach einer Heilpraktikerversicherung, die Zusatzleistungen wie Impfungen für Auslandsreisen oder andere Schutzimpfungen bietet? In unserem Heilpraktikerzusatzversicherungen Vergleich können Sie kostenfrei und unverbindlich eine Vielzahl an passenden Tarifen nach Ihren Wünschen und Vorstellungen miteinander vergleichen.

Hier geht's zum Rechner:

IMPFSCHUTZ IM URLAUB: KOSTENÜBERNAHME DURCH HEILPRAKTIKER ZUSATZVERSICHERUNG

Vorsorgeschutzimpfungen wie etwa gegen Hepatitis A und B, Malariavorsorge und Gelbfieber sowie Cholera und Typhus werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Wenn Sie aber planen, in ein tropisches oder subtropisches Land zu reisen, sind diese und gegebenenfalls weitere Schutzimpfungen (wie Hepatitis A oder B oder Tollwut) oftmals ratsam. In diesem Fall ist der frühzeitige Blick in den Impfpass sowie eine tropenmedizinische Beratung mehr als sinnvoll.

Reisepass und Impfzertifikat

Schutzimpfung gegen tropische Krankheiten

Die Gefahr ist groß, sich in einem exotischen Land eine Infektionskrankheit einzufangen, gegen die unser mitteleuropäisches Immunsystem keine Abwehrkräfte entwickelt hat. Die schöne Reise kann in solchen Fällen schnell in einem Desaster enden.

Wenn Sie eine passende Heilpraktiker Zusatzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten für die Schutzimpfung - und in Ihrer Urlaubskasse bleibt mehr Geld für die schönen Aspekte Ihrer Fernreise. 

Wichtig: Planen Sie nach Abschluss der Versicherung die reguläre Wartezeit von 3 Monaten ein, bevor Sie eine Leistung für Naturheilverfahren oder Impfung in Anspruch nehmen können.

Impfung vor der Abreise

HEILPRAKTIKER ZUSATZVERSICHERUNG FÜR VORSORGEIMPFUNGEN

Ganz unabhängig von Ihren Reiseplanungen gibt es noch andere Schutz- und Vorsorgeimpfungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.

Oftmals ist eine Altersgrenze festgelegt, so zum Beispiel für die Vorsorgeschutzimpfung vor Gebärmutterhalskrebs, welcher durch den HPV Virus ausgelöst werden kann. Nur bei Mädchen und Jungen bis 17 Jahre übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten für die Impfung, da sie von der Ständigen Impfkommission (STIKO) als sinnvoll bewertet und somit empfohlen wird. Erwachsene Frauen müssen diese Impfkosten in der Regel selbst tragen.

Eine weitere wichtige Impfung schützt zum Beispiel vor schlimmen Folgen durch FSME, das durch infizierte Zecken ausgelöst werden kann. Die gesetzlichen Kassen zahlen aber oftmals die vollen Kosten nur für Menschen, die in festgelegten FSME-Risikogebieten leben oder wenn für deren Beruf eine FSME-Impfung empfohlen wird (u.a. für Forstarbeiter). 

Frau mit Pflaster am Oberarm

Persönliche Beratung

Heilpraktiker Zusatzversicherung Beratung

Die Heilpraktiker Tarife sind so unterschiedlich, wie Ihre individuellen Bedürfnisse sowie Ihre aktuellen Lebensumstände.

Sie sind sich noch unsicher, welcher Tarif für Ihre Reise- oder Schutzimpfung der beste sein könnte? Kein Problem, wir beraten Sie gerne - kostenfrei und unverbindlich. 

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