Allianz AmbulantPlus
400 Euro für Heilpraktiker pro Jahr mit stabilem Beitrag
- 70% für Heilpraktiker
- 70% für osteopathische Behandlung
- 70% für Arzneimittel vom Heilpraktiker
- 150 Euro für Brillen und Kontaktlinsen
- keine Leistung für Naturheilkunde bei Ärzten
befriedigend (Note 3)
Heilpraktiker
70% Erstattung
- Heilpraktiker
- Osteopathie
- Chiropraktik
- Homöopathie
- Akupunktur
- Naturheilkunde durch Ärzte
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
- Arznei- und Verbandsmittel
- Psychotherapie
- 70% für verordnete Arzneimittel durch einen Heilpraktiker
Der Tarif leistet anhand dieser Leistungsverzeichnisse:
- Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
- bis zu den Höchstsätzen des GebüH
- Hufeland-Leistungsverzeichnis
- Gebührenverzeichnis für Ärzte (GOÄ)
- bis zu den Höchstsätzen der GOÄ
Zusatzleistungen
100% Erstattung
- Brillen
- Kontaktlinsen
- Sonnenbrille mit Sehstärke
- Leistungen ohne ärztliche Verordnung
Leistungen und Einschränkungen
400 € für Heilpraktiker pro Kalenderjahr. Es werden 70% aus einem maximalen Rechnungsbetrag von 572 € erstattet.
150 € für Sehhilfen und Brillen alle 24 Monate.
TIPP: Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Keine Begrenzung in den ersten Jahren.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Annahmerichtlinien
Sind bei der zu Versichernden Person Beratungen, Untersuchungen, Behandlungen oder Operationen (stationär oder ambulant) durch Ärzte, Therapeuten oder Heilpraktiker geplant, angeraten oder beabsichtigt?
- Dazu zählt auch eine Desensibilisierung von Allergien.
Stehen noch Untersuchungsergebnisse von Behandlungen aus oder sind noch Nachsorgeuntersuchungen beziehungsweise Kontrolluntersuchungen notwendig?
- Dazu gehören zum Beispiel Blutdruck, Blutzucker oder eine Tumornachsorge. Ein regelmäßiger Gesundheitscheck ist davon ausgenommen.
Finden oder fanden in den letzten 3 Jahren Behandlungen, Untersuchungen oder Beratungen durch Heilpraktiker, Ärzte oder Therapeuten statt?
Bestanden oder bestehen in den letzten 3 Jahren Krankheiten, Beschwerden, Unfallfolgen (auch unbehandelte Leiden) oder wurden regelmäßig Medikamente (Salben, Spritzen, Tropfen und Tabletten) angewendet bzw. eingenommen.?
Finden oder fanden in den letzten 5 Jahren Untersuchungen oder Behandlungen wegen folgenden Erkrankungen statt?
- Psychischer Erkrankungen / Beschwerden, Suchterkrankungen (Drogen, Alkohol, Medikamente)
Besteht bei der zu Versicherten Person eine Pflegebedürftigkeit, anerkannte Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung?
Sind Sehhilfen notwendig, werden Brillen oder Kontaktlinsen getragen beziehungsweise sind diese erforderlich?
- Wird diese Frage mit ja beantwortet wird ein Risikozuschlag in Höhe 3 Euro erhoben.
Der Risikozuschlag kann in der Angebotsberechnung berücksichtigt werden.