Barmenia Mehr Gesundheit 2.000
2.000 Euro für Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Heil- und Hilfsmittel
- 100% für Akupunktur, Osteopathie, Chiropraktik
- 100% für Heilmittel, Massagen, Krankengymnastik
- 100% für Hilfsmittel, Hörgeräte, Krankenfahrstühle
- 100% für ärztlich verordnete Arznei- & Verbandmittel
- 100% für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
Heilpraktiker
100% Erstattung
- Heilpraktiker
- Osteopathie
- Chiropraktik
- Homöopathie
- Akupunktur
- Naturheilkunde durch Ärzte
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
- Arznei- und Verbandsmittel
- Psychotherapie
Der Tarif leistet anhand dieser Leistungsverzeichnisse:
- Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
- bis zu den Höchstsätzen des GebüH
- Hufeland-Leistungsverzeichnis
- Gebührenverzeichnis für Ärzte (GOÄ)
- bis zu den Höchstsätzen der GOÄ
Zusatzleistungen
100% Erstattung
- Augen
- Hautkrebs
- Brustkrebs
- Osteoporose
- Schwangerschaft
- Schlaganfall
- Schilddrüse
- Darmkrebs
- PSA Test (Prostata)
- Kinder- und Jugendvorsorge
Beispiele für Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte:
allgemeine Check-Ups, Ohrenvorsorge, Herz- und Kreislaufvorsorge, Krebsvorsorge, Hydrotherapie, Demenzvorsorge, Neuraltherapie, Orthomolekulare Medizin, Ultraschalltherapie, Isopathie, Physikalische Therapien, Reflexzonenmassagen, Shiatsu, Ozontherapien und vieles mehr
100% Erstattung
- Grippeschutz
- Zeckenschutz (FSEM)
- Gebärmutterkrebs (HPV)
- Hepatitis A und B
- Malariavorsorge
- Gelbfieber
- Cholera
- Typhus
100% Erstattung
- Hörgeräte
- Hörgeräte Reparatur
Leistungen und Einschränkungen
2.000 € für Heilpraktiker, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Hörgeräte und Hörhilfen pro Kalenderjahr.
TIPP: Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Keine Begrenzung in den ersten Jahren.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 19,00 €
21-30 Jahre 20,00 €
31-40 Jahre 33,00 €
41-50 Jahre 43,00 €
51-60 Jahre 48,00 €
ab 61 Jahre 50,00 €
Annahmerichtlinien
Folgende Fragen müssen Sie für einen Online Abschluss mit NEIN beantworten können.
- Besteht eine anerkannte Behinderung nach dem deutschen Schwerbehindertenrecht?
Besteht oder bestand in den letzten fünf Jahren eine der folgenden Erkrankungen?
- HIV-Infektion
- Suchterkrankung (alle Formen)
- Krebserkrankung (alle Formen)
- Erkrankung des Nervensystems (z.B. Alzheimer, Demenz, Epilepsie, Multiple Sklerose/MS,
- Herzen Erkrankung (z.B. Herzinfarkt, Reinfarkt, Herzklappenfehler, Bypass Operation, Herzschrittmacherimplantat, Mitralklappen Fehler/-stenose)
- Des Gehirns (z.B. Schlaganfall, Gehirnentzündung, Parkinson’scher Krankheit, Wasserkopf)
- Der Psyche (z.B. Verwirrtheitszustand, psychomotorische Anfälle, Psychose, Persönlichkeitsstörung, Phobie/Angstreaktion, Paranoia, Zwangsneurose)
- Der Harn- und Geschlechtsorgane (z.B. Geschlechtskrankheit*)
- Der Sinnesorgane, des Stoffwechsels (z.B. Blindheit (beidseitig), Makuladegeneration, Mukoviszidose)
- Knochen oder Gelenke (z.B. Primär chronische, chronische Arthritis, Arthrose, Osteomyelitis/Knochenmarkentzündung,
- Der Gefäße (z.B. Verschlusskrankheit, Oesophagus–Varizen, Aneurysma, Arteriosklerose, Gefäßsklerose)
- Der Lunge (z.B. Tuberkulose/TBC*, Sarkoidose II & III*
- Der Leber, Bauchspeicheldrüse, Blutes und Muskelschwund
Wenn eine mit * gekennzeichnete Krankheit länger als drei Jahre zurückliegt, besteht die Möglichkeit einer Annahme mit Risikozuschlag.
Besteht oder bestand in den letzten fünf Jahren eine Erkrankung?
- des Magens, des Darms, des Kreislaufs, der Haut?
Wurde in den letzten 2 Jahren eine naturheilkundliche Behandlung durch Heilpraktiker und/oder Ärzten durchgeführt oder planen Sie eine Behandlung in Anspruch zu nehmen?
- Sollte eine der Fragen mit JA beantwortet werden, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Dabei ist eine Beschreibung der Behandlung oder ein Befund/Diagnose notwendig.
- Je nach Diagnose kann der Antrag normal oder mit einem Risikozuschlag in Höhe von 50 Prozent angenommen werden. Im schlimmsten Fall kann dies auch zu einer Ablehnung des Antrages führen