Concordia AZN+AZ TOP

Concordia

1500 Euro für Heilpraktiker, Naturheilverfahren und Osteopathie

  • 80% für Heilpraktiker und Osteopathie
  • 80% für Naturheilkunde durch Ärzte
  • 80% für Arznei-, Verband- und Heilmittel
  • 100% Zuzahlungen, Heil- und Hilfs- und Verbandsmittel

Heilpraktiker

Heilpraktiker-Leistungen

80% Erstattung

  • Heilpraktiker
  • Osteopathie
  • Chiropraktik
  • Homöopathie
  • Akupunktur
  • Naturheilkunde durch Ärzte
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
  • Arznei- und Verbandsmittel
  • Psychotherapie
Abrechnungsfähige Leistungen

Der Tarif leistet anhand dieser Leistungsverzeichnisse:

  • Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
  • bis zu den Höchstsätzen des GebüH
  • Hufeland-Leistungsverzeichnis
  • Gebührenverzeichnis für Ärzte (GOÄ)
  • bis zu den Höchstsätzen der GOÄ

Bei Kinder und Jugendliche werden die Summenbegrenzungen halbiert. Für das 1. Jahr stehen somit 250 € und für das 2. Jahr 500 € zur Verfügung. Ab dem 3. Jahr wird eine maximale Erstattung von 750 € geleistet. 

Wartezeit für Heilpraktiker-Leistungen
3 Monate

Zusatzleistungen

Sehhilfen- und Brillenleistungen
Keine Leistungen.
Augenoperation / LASIK
Keine Leistungen.
Vorsorgeuntersuchungen
Keine Leistungen.
Impfungen
Keine Leistungen.
Hörgeräte und Hörhilfen
Keine Leistungen.
Auslandsreisen
Keine Leistungen.
Besonderheiten

Der Tarif AZ TOP leistet zudem: 

  • 100% für gesetzliche Zuzahlungen, ärztlich Verordnete Arznei- und Verbandsmittel, Heilmittel, sowie für Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen, max. 500 € je Versicherungsjahr 
  • 100% für nicht verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandsmittel, sofern sie durch einen Arzt/Heilpraktiker auf einem Privatrezept verordnet wurden, max. 120 € (bzw. 60 € für Kinder) je Versicherungsjahr
  • 80% für Hilfsmittel (außer Seh- und Hörhilfen)
  • 100% freie Krankenhauswahl und Transportkosten
  • 100% Auslandsreise-Krankenversicherung
  • 90% für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), max. 250 € (bzw. 125 € für Kinder) je Versicherungsjahr
  • 50% für Kinderwunschbehandlung, max. 3 Behandlungen und max. 750 € je Behandlung

Leistungen und Einschränkungen

Erstattungsumfang

1.500 € für Heilpraktiker pro Kalenderjahr.

TIPP: Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.

Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren

Für Heilpraktiker gelten folgende Begrenzungen:

500 € im 1. Kalenderjahr
1.000 € im 2. Kalenderjahr

Ab dem 3. Jahr entfällt die Leistungsbegrenzung und Ihnen stehen pro Kalenderjahr 1.500 € zur Verfügung.

Beiträge und Vertragslaufzeiten

Mindestvertragslaufzeit
2 Kalenderjahre
Kündigungsfrist
3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen

Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:

0-14 Jahre 10,22 €
15-19 Jahre 7,65 €
20-29 Jahre 16,48 €
30-39 Jahre 22,28 €
40-49 Jahre 27,97 €
50-59 Jahre 33,54 €
60-69 Jahre 47,69 €
70-79 Jahre 74,91 €
80-89 Jahre 101,54 €
ab 90 Jahre 120,25 €

Annahmerichtlinien

Gesundheitsfragen die zu einer Ablehnung führen

Finden derzeit Behandlungen statt oder bestehen Krankheiten, Beschwerden, Allergien oder besteht eine Unfruchtbarkeit?

Bestehen Einschränkungen: Durch körperliche oder geistige Gebrechen/Anomalien, aufgrund von Unfallfolgen, Behinderungen, Fehlbildungen beziehungsweise sind Sie auf Körperimplantate angewiesen oder haben anderweitige Funktionseinschränkungen?

Sind in den letzten 10 Jahre psychosomatische, psychiatrische oder psychotherapeutische Beratungen, Untersuchungen oder Behandlungen durchgeführt worden?

  • Leiden oder litten Sie innerhalb der letzten 10 Jahre an einer Suchterkrankungen (z.B. Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit) oder Essstörungen?

Wurde jemals eine HIV-Infektion (positiver AIDS-Test) oder Hepatitis festgestellt oder steht ein Testergebnis noch aus?

Gesundheitsfragen die zu einem Risikozuschlag führen

Behandlungen durch Ärzte, Heilpraktiker, Psychologen, Logopäden, Physio-, Ergo-, Psycho-, oder anderen Therapeuten.

  • Ist eine ambulante oder stationäre Behandlung, angeraten, beabsichtigt oder geplant?
  • Wurden Sie innerhalb der letzten 3 Jahre ambulant beraten, untersucht, behandelt oder operiert?

Nehmen oder nahmen Sie innerhalb der letzten 3 Jahre regelmäßig oder wiederholt Medikamente (z.B. Tabletten, Tropfen, Inhalationen, Spritzen, Salben)?

Wurden Sie in den letzten 5 Jahre in einem Krankenhaus beraten, untersucht, behandelt oder operiert bzw. fanden Aufenthalte in einer Reha-, Kurklinik oder in einem Sanatorium statt?

Gesundheitsfragen die zu einem Leistungsausschluss führen
Keine