Münchener Verein Tarif 178 Heilpraktiker

Münchener Verein

1.000 Euro für Heilpraktiker und Naturheilverfahren

  • 85% für Heilpraktiker
  • 85% für Naturheilkunde durch Ärzte
  • 85% für Osteopathische Behandlung
  • 85% für Homöopathie und Ultraschalltherapie
  • Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenverzeichnise
Stiftung Warentest:
gut (Note 2.4)

Heilpraktiker

Heilpraktiker-Leistungen

85% Erstattung

  • Heilpraktiker
  • Osteopathie
  • Chiropraktik
  • Homöopathie
  • Akupunktur
  • Naturheilkunde durch Ärzte
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
  • Arznei- und Verbandsmittel
  • Psychotherapie
Abrechnungsfähige Leistungen

Der Tarif leistet anhand dieser Leistungsverzeichnisse:

  • Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
  • bis zu den Höchstsätzen des GebüH
  • Hufeland-Leistungsverzeichnis
  • Gebührenverzeichnis für Ärzte (GOÄ)
  • bis zu den Höchstsätzen der GOÄ
Wartezeit für Heilpraktiker-Leistungen
Keine Wartezeit

Zusatzleistungen

Sehhilfen- und Brillenleistungen
Keine Leistungen.
Augenoperation / LASIK
Keine Leistungen.
Vorsorgeuntersuchungen
Keine Leistungen.
Impfungen
Keine Leistungen.
Hörgeräte und Hörhilfen
Keine Leistungen.
Auslandsreisen
Keine Leistungen.

Leistungen und Einschränkungen

Erstattungsumfang

1.000 € für Heilpraktiker pro Kalenderjahr.

TIPP: Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.

Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren

Für Heilpraktiker gelten folgende Begrenzungen:

240 € im 1. Kalenderjahr
480 € im 1. - 2. Kalenderjahr

Ab dem 3. Jahr entfällt die Leistungsbegrenzung und Ihnen stehen pro Kalenderjahr 1.000 € zur Verfügung.

Beiträge und Vertragslaufzeiten

Mindestvertragslaufzeit
2 Kalenderjahre
Kündigungsfrist
3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen
Ja, der Tarif bildet Altersrückstellungen.

Annahmerichtlinien

Gesundheitsfragen die zu einer Ablehnung führen

Folgende Fragen müssen Sie für einen Abschluss mit NEIN beantworten können.

Besteht bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 oder eine Pflegebedürftigkeit bzw. wur­de jemals ein Antrag auf deren Feststellung gestellt oder beziehen Sie Leistungen aufgrund einer Be­rufs-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. wurden solche jemals beantragt?

Wurden Sie in den letzten 6 Monaten von einem Heilpraktiker behandelt oder untersucht oder sind Behandlungen

Fanden bei Ihnen wegen einer der folgenden Krankheiten in den letzten 3 Jahren Untersuchungen oder Behandlungen statt oder sind deswegen Behandlungen oder Untersuchungen angeraten oder beabsichtigt?

  • oder Untersuchungen beim Heilpraktiker angeraten oder beabsichtigt?
  • Arterielle Verschlusskrankheit, Arthrose, chronische Lungenerkrankung, Diabetes mellitus, Epilepsie.
  • Hirntumor, HIV-Infektion, Krebs, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Rheuma (z.B. rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew), Schlaganfall, Schlafapnoe, Suchterkrankungen.
  • Während der Schwangerschaft oder während der Geburt erworbene körperliche oder geistige Behinderung (z.B. Rötelnembryopathie, Trisomie, Organ-, Skelettdeformitäten oder Geburtsschäden).

  • Erkrankungen der Wirbelsäule, Bandscheibe oder Rückenmuskulatur (mehr als einmal in den letzten drei Jahren behandelt).
  • chronische Darmerkrankung (z.B. Morbus Crohn, Colitis ulcerosa)
  • koronare Herzkrankheit, Migräne, Neurodermitis, Psoriasis, psychische Erkrankungen.
  • Allergien (Nahrungsmittelunverträglichkeiten wie Laktose-, Fruktoseintoleranz sind keine Allergien und daher nicht relevant).
  • Adipositas (BMI größer als 35)
Gesundheitsfragen die zu einem Risikozuschlag führen
Keine
Gesundheitsfragen die zu einem Leistungsausschluss führen
Keine