Münchener Verein Tarif 173 für Sehhilfen & Hilfsmittel
400 Euro für Brillen und 1.600 Euro für LASIK/LASEK
- 100% bis für Brillen und Kontaktlinsen
- 400 Euro für Brillen & Sehhilfen in 2 Jahren
- 100% für Sonnenbrillen mit Sehstärke
- 1.600 Euro für Augenoperationen (LASIK, LASEK)
- 100% bis 800 Euro für Hilfsmittel in 2 Jahren
Heilpraktiker
Zusatzleistungen
100% Erstattung
- Brillen
- Kontaktlinsen
- Sonnenbrille mit Sehstärke
- Leistungen ohne ärztliche Verordnung
100%, maximal 400 € innerhalb von jeweils zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren.
100% Erstattung
- Augenoperationen mit Laser
- Clear-Lens-Exchange
- Refraktive Chirurgie
- Augen-LASEK
- Augen-LASIK
100%, maximal 800 € je Auge (1.600 € bei beiden Augen).
Erstattet werden Operationen am Auge zur Behebung einer Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, Operationen zur Einsetzung einer künstlichen Linse). Ebenfalls werden ärztliche Leistungen sowie die mit diesen im Zusammenhang stehenden verordneten Arznei- und Verbandmittel und eingesetzten Implantate (z. B. Intraokularlinsen) erstattet. Ein erneuter Anspruch entsteht fünf Jahre nach einer Augen-Operation.
100% Erstattung
- Hörgeräte
- Hörgeräte Reparatur
100%, maximal 800 € Erstattung innerhalb zwei aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren für von Ärzten verordnete Hilfsmittel, sofern die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine Vorleistung erbringt.
Erstattungsgrundlage ist der Hilfsmittelkatalog der GKV. Eine Erstattung erfolgt für die Rest-Kosten einer „besseren“ Ausführung des Hilfsmittels sowie Reparatur und Wartung dieses Hilfsmittels.
Als Hilfsmittel gelten z.B.Hörgeräte, Schlafapnoegeräte (CPAP Geräte), Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Insulinpumpen, Perücken, Kunstglieder, Orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate einschließlich Sitz- und Liegeschalen, Krankenfahrstühle, Miet- und Sachnebenkosten lebenserhaltender Hilfsmittel (wie z. B. Atem-/Herzfrequenzmonitor, Heimdialysegeräte, Sauerstoffkonzentrator).
Leistungen und Einschränkungen
400 € für Sehhilfen und Brillen alle zwei Kalenderjahre.
1.600 € für Augenoperationen und LASIK für die gesamte Vertragslaufzeit.
800 € für Hörgeräte und Hörhilfen alle zwei Kalenderjahre.
TIPP: Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Die Leistungen aus diesem Tarif sind in den ersten Jahren wie folgt begrenzt:
240 € im 1. Kalenderjahr
480 € im 2. Kalenderjahr
Ab dem 3. Jahr entfallen die anfänglichen Leistungsbegrenzungen. Ab diesem Zeitpunkt stehen Ihnen bis zu
- 400 € für Brillen und Kontaktlinsen (alle 2 Jahre),
- bis zu 1.600 € für Augenoperationen (alle 5 Jahre) und
- bis zu 800 € für Hilfsmittel (alle 2 Jahre) zur Verfügung.
Der Höchsterstattungsbetrag für das erste bzw. die ersten beiden Versicherungsjahre ermäßigt sich bei unterjährigem Beginn für jeden im ersten Versicherungsjahr nicht versicherten Monat um 20 Euro.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, der Betrag wird jährlich Ihrem aktuellen Alter angepasst. Exemplarisch haben wir für Sie die Beiträge in 10-jahres-Schritten dargestellt:
20 Jahre 11,68 €
30 Jahre 14,36 €
40 Jahre 14,42 €
50 Jahre 14,51 €
60 Jahre 14,62 €
70 Jahre 14,73 €
Annahmerichtlinien
- Tragen Sie eine Hörhilfe, ist eine Hörgeräteversorgung oder eine Augen-Operation angeraten?
- Besteht bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 oder eine Pflegebedürftigkeit bzw. wurde jemals ein Antrag auf deren Feststellung gestellt oder beziehen Sie Leistungen aufgrund einer Berufs-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. wurden solche jemals beantragt?
- Fanden bei Ihnen wegen einer der folgenden Krankheiten in den letzten 3 Jahren Untersuchungen oder Behandlungen statt oder sind deswegen Behandlungen oder Untersuchungen angeraten oder beabsichtigt?
Arterielle Verschlusskrankheit, Arthrose, chronische Lungenerkrankung, Diabetes mellitus, Epilepsie, Hirntumor, HIV-Infektion, Krebs, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Rheuma (z.B. rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew), Schlaganfall, Schlafapnoe, Suchterkrankungen, während der Schwangerschaft oder während der Geburt erworbene körperliche oder geistige Behinderung (z.B. Rötelnembryopathie, Trisomie, Organ-, Skelettdeformitäten oder Geburtsschäden)